Information für weitere Institutionen

Der LernOrt steht auch Kindern aus anderen Gemeinden oder Kindern, die von Institutionen zugewiesen wurden, offen. Vor der Vermittlung benötigt es jedoch eine Kostengutsprache – wie genau das abläuft, erläutern wir dir gerne persönlich bei einem Telefongespräch.

4 Schritte zum LernOrt

1. Voraussetzungen

Orientiere dich am Kriterienkatalog der Stadt Bern. Wenn die Kriterien erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.

1. Voraussetzungen

Orientiere dich am Kriterienkatalog der Stadt Bern. Wenn die Kriterien erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.

2. Besuch des LernOrts

Meist macht es Sinn, wenn Eltern und Kind den LernOrt persönlich besuchen. So können sie sich ein Bild machen und mit einer Ansprechsperson vor Ort den Betreuungsumfang besprechen.

3. Offertphase

Im Anschluss erstellt der LernOrt eine individuelle Offerte für den gemeinsam definierten Zeitraum und den Betreuungsaufwand.

3. Offertphase

Im Anschluss erstellt der LernOrt eine individuelle Offerte für den gemeinsam definierten Zeitraum und den Betreuungsaufwand.

4. Kostengutsprache

Wurde die Offerte des LernOrt durch die zuständige Gemeinde oder Institution gutgeheissen, erfolgt eine entsprechende Kostengutsprache. Jetzt setzt sich der LernOrt mit den Eltern in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Fragen zum LernOrt?

Fragen zum
LernOrt?

Du hast Fragen oder möchtest gerne mehr wissen? Wir freuen uns, von dir zu hören.

Franziska Engel
Leitung/Lehrperson

Kriterien zur Aufnahme beim LernOrt

  • Die Eltern sowie das Kind sind mit dem vorübergehenden Besuch des LernOrts einverstanden.

  • Bei sozialen bzw. familiären Themen wurde die Schulsozialarbeit (SSA) bereits mit einbezogen.

  • Bei schulischen Schwierigkeiten wurde eine Anmeldung bei der Erziehungsberatung (EB) bereits eingeleitet.

  • Ziel ist die vollständige Reintegration in die Stammklasse.