Information für weitere Institutionen
Der LernOrt steht auch Kindern aus anderen Gemeinden oder Kindern, die von Institutionen zugewiesen wurden, offen. Vor der Vermittlung benötigt es jedoch eine Kostengutsprache – wie genau das abläuft, erläutern wir dir gerne persönlich bei einem Telefongespräch.
Quicklinks
4 Schritte zum LernOrt
1. Voraussetzungen
Orientiere dich am Kriterienkatalog der Stadt Bern. Wenn die Kriterien erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.
1. Voraussetzungen
Orientiere dich am Kriterienkatalog der Stadt Bern. Wenn die Kriterien erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.
2. Besuch des LernOrts
Meist macht es Sinn, wenn Eltern und Kind den LernOrt persönlich besuchen. So können sie sich ein Bild machen und mit einer Ansprechsperson vor Ort den Betreuungsumfang besprechen.
3. Offertphase
Im Anschluss erstellt der LernOrt eine individuelle Offerte für den gemeinsam definierten Zeitraum und den Betreuungsaufwand.
3. Offertphase
Im Anschluss erstellt der LernOrt eine individuelle Offerte für den gemeinsam definierten Zeitraum und den Betreuungsaufwand.
4. Kostengutsprache
Wurde die Offerte des LernOrt durch die zuständige Gemeinde oder Institution gutgeheissen, erfolgt eine entsprechende Kostengutsprache. Jetzt setzt sich der LernOrt mit den Eltern in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.