Information für Schulen

Du arbeitest im Bildungsbereich als Lehrkraft, Pädagog:in oder Schulsozialarbeiter:in? Dann findest du hier alle notwendigen Informationen, um ein Kind für den LernOrt anzumelden. Uns ist klar, dass jede Situation einzigartig ist. Deshalb stehen wir dir auch gerne für Auskünfte zu spezifischen Situationen zur Verfügung.

4 Schritte zum LernOrt

1. Voraussetzungen

Für Kinder aus der Stadt Bern gibt es einen Kriterienkatalog. Wenn diese erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.

Für Schulkinder, die nicht in Bern wohnen, gibts ein spezielles Anmeldeverfahren, weitere Infos findest du unter Institutionen.

1. Voraussetzungen

Für Kinder aus der Stadt Bern gibt es einen Kriterienkatalog. Wenn diese erfüllt sind und ein Platz verfügbar ist, steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege.

Für Schulkinder, die nicht in Bern wohnen, gibts ein spezielles Anmeldeverfahren, weitere Infos findest du unter Institutionen.

2. Einverständnis der Eltern

Sind die Voraussetzungen für die Aufnahme beim LernOrt gegeben, kannst du das Vorhaben mit den Eltern des Kindes besprechen. Ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist eine Anmeldung nicht möglich.

3. Antrag

Sind die Eltern mit der Anmeldung einverstanden, kannst du den Antrag beim zuständigen Schulamt einreichen.

3. Antrag

Sind die Eltern mit der Anmeldung einverstanden, kannst du den Antrag beim zuständigen Schulamt einreichen.

4. Entscheidung

Der definitive Entscheid liegt beim zuständigen Schulamt. Ist er positiv, werden die Eltern über das weitere Vorgehen. Jemand vom LernOrt wird sich also direkt mit den Eltern sowie der Schule in Verbindung setzen.

Fragen zum LernOrt?

Fragen zum
LernOrt?

Du hast Fragen oder möchtest gerne mehr wissen? Wir freuen uns, von dir zu hören.

Franziska Engel
Leitung/Lehrperson

Kriterien zur Aufnahme beim LernOrt

  • Die Eltern sowie das Kind sind mit dem vorübergehenden Besuch des LernOrts einverstanden.

  • Bei sozialen bzw. familiären Themen wurde die Schulsozialarbeit (SSA) bereits mit einbezogen.

  • Bei schulischen Schwierigkeiten wurde eine Anmeldung bei der Erziehungsberatung (EB) bereits eingeleitet.

  • Ziel ist die vollständige Reintegration in die Stammklasse.